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Aus/Weiterbildung

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Termine 2024

Termine BKF Module

BKF ModuleKenntnisbereicheKosten
Modul 3Samstag23.11.202408:00 Uhr16:00 UhrThema 1.2/3.1/3.5Gefahrenwahrnehmung90,00 €
Modul 3Samstag14.12.202408:00 Uhr16:00 UhrThema 1.2/3.1/3.5Gefahrenwahrnehmung90,00 €

Begrenzte Teilnehmerzahl,
bitte senden Sie Ihre verbindliche Anmeldung an
info@fahrschule-schelhorn.de

Termine Stapler-Kurs

DatumUhrzeit
Freitag 08.11.202413:00-19:00 Uhrtheoretischer Teil
Samstag 09.11.202408:00-13:00 Uhrpraktischer Teil

Bitte senden Sie Ihre verbindliche Anmeldung
info@fahschule-schelhorn.de

1. Hilfe Kurse für Fahrschüler- und schülerinnen

DatumvonbisKosten
Samstag23.11.202408:00 Uhr16:00 Uhr45,00 €
Samstag14.12.202408:00 Uhr16:00 Uhr45,00 €

Begrenzte Teilnehmerzahl,
bitte senden Sie Ihre verbindliche Anmeldung an info@fahrschule-schelhorn.de

Telefon:              05275 / 4979494
Mail:                   info@fahrschule-schelhorn.de


Ausbildung

Ihr kompetenter Partner für die Ausbildung von …

  • Logistik
  • Gefahrgut (ADR)
  • Gabelstapler
  • Flurförderfahrzeuge
  • Kran/ Ladekran
  • Beschleunigte Grundqualifikation
  • Baumaschinen
  • Ladungssicherung
  • etc.

Weiterbildung

gemäß EU-Berufskraftfahrer – Qualifikations – Gesetz


Modularer Aufbau Güterverkehr:

Diese 5 Module sind als Weiterbildung für den Güterverkehr Pflicht.

Das neue BKrFQG (Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetz) verpflichtet ab sofort alle gewerbsmäßigen Fahrer/innen von LKW zu tätigkeitsbezogenen Weiterbildungen.

Künftig müssen Berufskraftfahrer alle 5 Jahre eine 35-stündige Weiterbildung nachweisen und in den Führerschein eintragen lassen. Diese kann am Stück oder an 5 einzelne Tage absolviert werden.

Gewerbliche LKW – Fahrer müssen bis zum 10.09.2014 eine 5 tägige Fortbildung nachweisen.

Eco Training
Sozial Vorschriften Risiken und Notfälle im Strassenverkehr
Sicherheitstechnik und Fahrsicherheit
Markt und Image
Ladungssicherung

Modularer Aufbau Personenverkehr:

Diese 5 Module sind als Weiterbildung für den Personenverkehr Pflicht.

Das neue BKrFQG (Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetz) verpflichtet ab sofort alle gewerbsmäßigen Fahrer/innen von Omnibussen zu tätigkeitsbezogenen Weiterbildungen.

Künftig müssen Berufskraftfahrer alle 5 Jahre eine 35-stündige Weiterbildung nachweisen und in den Führerschein eintragen lassen. Diese kann am Stück oder an 5 einzelne Tage absolviert werden.

Gewerbliche KOM – Fahrer müssen bis zum 10.09.2013 eine 5 tägige Fortbildung nachweisen.

Eco Training
Markt und Image
Sicherheitstechnik und Fahrsicherheit
Sozial Vorschriften Risiken und Notfälle im Strassenverkehr
Fahrgastsicherheit und Gesundheit


Weitere Informationen:

Die Schulungen, Termine und Kosten erfolgen nach Absprache (auch an Samstagen)
1 Modul umfasst 7 Unterrichtseinheiten á 60 min.

Beim Personenverkehr müssen alle 5 Module (35 Stunden) bis zum 10.09.2013 durchgeführt sein.
Beim Güterverkehr müssen alle 5 Module (35 Stunden) bis zum 10.09.2014 absolviert sein.

Weitere Antworten zu häufig gestellten Fragen zur Berufskraftfahrerqualifikation finden Sie auf den Seiten des Bundesamtes für Güterverkehr: 
http://www.bag.bund.de/DE/Service/FAQs/FAQUnterthemen/Berufskraftfahrerqualifikation_faq_node.html

und auf den Seiten der IHK Ostwestfalen zu Bielefeld: 
http://www.ostwestfalen.ihk.de/standortpolitik/verkehr/fahrerqualifikation-bkrfqg/#c8595/


Bildungsgutscheine

Wenn Sie eine neue berufliche Perspektive suchen, so haben wir für Sie interessante und aktuelle Aus- und Weiterbildungsangebote. Die Agentur für Arbeit und die Arbeitsgemeinschaften fördern diese Art von Ausbildung mit der Aushändigung eines Bildungsgutscheines.

Je nach Förderungsvoraussetzungen und professioneller Beratung kann Ihnen die Agentur für Arbeit oder ARGE bei individuell festgestelltem Bildungsbedarf einen Bildungsgutschein aushändigen. Dieser kann dann bei uns für Ihre Ausbildung eingelöst werden.